ddm Ausgabe 1 | 2019

33 ddm | Ausgabe 1 | 2019 Der komplette Fall Angelika Enderle Inhaberin Firma abrechnungs- partner, Stuttgart Angelika Enderle ist gelernte Zahn- technikerin. Sie arbeitete lange Zeit im Bereich der Verwaltung zahnärzt- licher Praxen und leitete bei einem Abrechnungsspezialisten für Leis- tungserbringer im Gesundheitswe- sen den Bereich Erstattungsservice. Zurzeit freiberufliche Tätigkeit für das zahnärztliche Abrechnungswesen, Chefredakteurin des Internetportals Juradent sowie Autorin für verschie- dene zahnärztliche Fachmagazine. Wax-up – Zahntechnik Beim analytischen Wax-up setzt der Zahntechniker die geplante Restauration vor der Präparation nach den funktionellen und/oder kosmetischen Möglichkeiten und Wünschen des Patienten um (Zahnverlängerungen, -verbreiterungen, Lückenschluss etc.). Dazu wird nach Abformung des Kiefers ein Superhartgipsmodell hergestellt und das gewünschte Endergebnis an den betreffenden Zähnen mit einem Spezialwachs modelliert. Mock-up – Zahntechnik Auf Basis des Wax-ups kann zusätzlich ein diagnostisches Mock-up (aus dem Engl.: Attrappe, Nach- bildung) hergestellt werden. Hierbei handelt es sich im Regelfall um provisorische Kunststoffschalen, die auf die vorhandenen Zähne aufgesteckt werden und eine exakte Voransicht auf den zukünftigen Zahnersatz liefern. Mit der Mock-up-Technik können nicht nur alle funktionellen, ästhetischen und phonetischen Bedingungen im Vorfeld überprüft und abgeändert werden, die Kunststoffschalen können auch über einen längeren Zeitraum probegetragen werden. Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt gemäß § 9 GOZ bspw. über die BEB`97 mit folgenden Ziffern: 0831 Zahn diagnostisch beschleifen oder radieren, je Zahn 0832 Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen (additive Maßnahme), je Zahn 0837 Formteil für Mock-up, je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet (eigene BEB-Ziffer) 0839 CAD: Mock-up, Anpassung des Systemvorschlags (eigene BEB-Ziffer) Wax-up/Mock-up – zahnärztliches Honorar Die Honorierung für die intraorale Herstellung bzw. Vorschau des Behandlungsergebnisses eines analytischen Wax-ups und diagnostischen Mock-ups ist im Leistungsverzeichnis der GOZ oder GOÄ nicht enthalten und kann nach Ansicht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Beispiele: 2250a* Intraorale Übertragung eines diagnostischen Mock-ups entsprechend: GOZ-Nr. 2250 - Eingliederung einer konfektionierten Krone 7010a* Intraorale Herstellung eines diagnostischen Mock-ups zur Überprüfung von Form, Stellung und Sprachfunktion entsprechend: GOZ-Nr. 7010 – Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche * Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als Analogleistung herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Hinweis: Dieses Musterbeispiel basiert auf der GOZ 2012 unter Berücksichtigung des aktuellen Kom- mentars der BZÄK (Stand: Oktober 2018). Bei den angegebenen Leistungen handelt es sich nur um Vorschläge, es wird keine Gewähr oder Haftung übernommen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NzIxMjU=