ddm Ausgabe 6 | 2018

46 ddm | Ausgabe 6 | 2018 New Media Neben der bemängelten (und mittlerweile vorbildlichen) Datenschutzerklärung, eines ausgetausch- ten Datenschutzbeauftragten, Tracking-Tools etc. ist die IT-Sicherheit bisher noch ungeklärt. Es bleibt also die Frage, wie einfach Externe Daten, die in der App verarbeitet werden, abgreifen können. Definition Big Data Eindeutige Definitionen für Big Data existieren nicht. Vielfach ist damit das Sammeln und Speichern von Daten aus unterschiedlichen Quellen gemeint, im Volksmund als Massendatenspeicherung bekannt. Mittlerweile wird neben der ursprünglichen Definition auch noch die effiziente Nutzung und Analyse der gesammelten Datenmengen verstanden. Hierbei besteht die Herausforderung darin, dass die Datenmengen kontinuierlich wachsen, einer ständigen Veränderung unterliegen sowie zu meist heterogen sind. Als Quelle für die Daten können soziale Netzwerke, Protokolle elekt- ronischer Kommunikation sowie Datenbanken unterschiedlicher Herkunft (Privatpersonen, Firmen, Staat, u. v. a. m.) dienen. Big Data und Datenschutz Aus der Sicht des Datenschutzes stellt Big Data nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung dar. Insbesondere personenbezogene Daten dürfen nach deut- schem Recht – es gilt das Verarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt - gar nicht verarbeitet werden. Es sei denn, es liegt eine zweckgebundene Einwilligung vor oder eine Rechtsvorschrift zur Datener- hebung. Oft wurden die Daten, die in den Auswertungen von Interesse sind, nicht zu diesem Zweck erhoben und auch eine generelle Freigabe ist nicht möglich, so dass die Daten nicht verwendet werden dürfen. Eine Möglichkeit ist das Anonymisieren dieser personenbezogenen Daten, sodass die unterschiedlichen Datenschutzgesetze nicht mehr zuständig sind. Aber nicht selten lassen sich selbst anonymisierte oder pseudonymisierte Daten durch die Verknüpfung mit Informationen aus anderen Datenquellen zum Teil eindeutig einer Person zu ordnen. Mittels einer Verknüpfung dieser Informationen können dann (Bewegungs-)Profile erstellt werden. Außerdem widerspricht Big Data, im Sinne der Sammlung und Speicherung von Daten, dem Prinzip der Datensparsamkeit, welches sowohl im Bundesdatenschutzgesetz als auch in der europäischen Datenschutzgrundverordnung und anderen relevanten Datenschutzgesetzen verankert ist. Big Data im Gesundheitswesen Auch im Gesundheitswesen schreitet die Technologisierung immer weiter und schneller voran. So werden durch Telemedizin, e- und m-Health immer schneller und effektiver Daten direkt am Pati- enten sowohl innerhalb als auch außerhalb von medizinischen Einrichtungen erhoben und können entsprechend ihrer Priorität zeitnah ausgewertet und analysiert werden. So auch bei Vivy. Vorteile: Des Weiteren werden bei der Behandlung von Patienten immer mehr technische Geräte eingesetzt, die eine Vielzahl von, zu meist heterogenen, Daten produzieren. Um die großen Mengen von unter- schiedlichen Daten sinnvoll und effektiv zu nutzen, kann Big Data zum Einsatz kommen. So lässt sich die Behandlung von Patienten analysieren und verbessern. So bietet Big Data die Möglichkeit, Daten aus unterschiedlichen Quellen, zum Beispiel Daten aus bildgebenden Verfahren und Daten aus anderen Methoden (Blutdruck- oder Blutzuckermessung) zu verknüpfen, mit einer Wissensda- tenbank abzugleichen und Therapievorschläge zu unterbreiten. Die erhobenen Daten spielen aber nicht nur primär für die Behandlung des Patienten eine Rolle, sondern werden nachfolgend auch für sekundäre Zwecke verwendet. So lassen sich mittels Big Data Epidemien vorhersagen oder in der Krebsforschung Krankheits- und Behandlungsverläufe analysie- ren.

RkJQdWJsaXNoZXIy NzIxMjU=