ddm Ausgabe 5 | 2018

41 ddm | Ausgabe 5 | 2018 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Definitive Versorgung: Ä1 Beratung 2,3 Ä5 Symptombezogene Untersuchung 2,3 Ä5004 Panoramaaufnahme der Kiefer 1 1,8 OK, UK 5170 Funktionelle Abformung mittels ind. Löffel 2 3,3 34, 14 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2 2,3 34, 14 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 2 2,3 34, 14 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, Beseitigen 2 3,2 störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung) 8010/ 8020 FAL ( Gesichtsbogen ff) ggf. 24 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrer Aufbauelemente … 1 2,3 34, 14 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung 2 3,5 (zzgl. BEB Position für das Erstellen der Krone im Eigenlabor) Abformumg mit Silikonabdrücken (Berechnung der Materialkosten !) 2 3,5 Neue Sitzung: Ä6 Untersuchung des stomatognathen Systems 1 2,3 47, 24 2200 Versorgung eines Zahnes oder Implantates durch eine Vollkrone (zzgl. Laborkosten) 2 3,5 24 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrer Aufbauelemente ... 1 3,0 14 2210 Einzelkrone mit Hohlkehl- oder Stufenpräparation (zzgl. Laborkosten) 1 3,0 35 5010 Ankerkrone mit Hohlkehl- und Stufenpräparation (zzgl. Laborkosten) 1 3,5 36 5070 Brücken-, Prothesenspanne oder Steg (zzgl. Laborkosten) 1 3,5 37 5000 Ankerkrone mit Tangentialpräparation, auch auf Implantat (zzgl. Laborkosten) 1 3,5 14, 24, Ä5000 Röntgenaufnahme je Projektion 4 1,8 35-37, 47 Nachkontrolle: 0010 Eingehende Untersuchung einschl. Erhebung des Parodontalbefundes 1 2,3 OK, UK 4030 Beseitigung scharfer Zahnkanten/störender Prothesenränder 4 2,3 Die Berechnung der kons. Begleitleistungen erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach § 4 Abs. 3 der GOZ. Materialkosten werden nach §9 GOZ nach BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Muster- Berechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bremer Kurzkommentars und der Empfehlung des aktuellen BZÄK Kommentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr! Fotodokumentation: Hier empfiehlt sich eine Analoge Berechnung nach § 6/1 der GOZ. Nur ansetzbar bei der Diagnostik dienenden Fotos ! Martina Weidinger-Wege ZMV Freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung Festanstellung als Praxismanagerin im RaumMünchen Autorin diverser Abrechnungs- nachschlagewerke Kontakt: Martina Weidinger-Wege Roggenstr. 40 86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net

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