ddm Ausgabe 5 | 2018
40 ddm | Ausgabe 5 | 2018 Der komplette Fall Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Operative Phase des Behandlungsfalles: 37, 47 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2 2,3 36, 35, 37, 38, 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie zzgl. Materialkosten für Anästhesiematerial 3,0 47, 48, 45, 46 37, 47 3000-3030 Entfernung eines Zahnes je nach anfallender GOZ Position 2 3,5 ggf. Honorarvereinbarung 37, 47 9010 Implantatinsertion, je Implantat (zzgl. Implantatmaterialkosten) 2 2,3 – 3,5 0530 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit den 1,0 Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet werden 37, 47 9090 Augmentation der Alveole ohne Volumenvermehrung, falls Eigenknochen verwendet wird 2 3,5 (je Implantat) Ä5004 Panoramaaufnahme der Kiefer 1 1,8 denkbar wäre 7080 Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Langzeitprov. im indirekten 2 2,3 37, 47 Verfahren … (zzgl. Laborkosten!) (Tragedauer von 3 Monaten beachten!!) UK 7000 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche (zzgl. Material- und Laborkosten) 1 In Folgesitzung 37, 47 3290 Kontrolle nach chir. Eingriff als selbständige Leistung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2 2,3 oder 3300 Nachbehandlung nach chir. Eingriff 2 2,3 denkbar 4030 Beseitigen von scharfen Zahnkanten,störenden Prothesenrändern und Fremdreizen je Kieferhälfte 2 2,3 oder Frontzahnbereich 2 24 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 2,3 23, 24, 25 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie (zzgl. Materialkosten für Anästhesiematerial) 3 3,0 24 9010 Implantatinsertion, je Implantat (zzgl. Implantatmaterialkosten) 1 2,3 – 3,5 0530 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich- chirurgischen Leistungen, die mit den 1,0 Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet werden 1,0 24 9090 Augmentation der Alveole ohne Volumenvermehrung, falls Eigenknochen verwendet wird 1 3,0 Freilegung drei Wochen vor der prothetischen Therapie 24 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 2,3 23, 24, 25 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie (zzgl. Materialkosten 1 2,3 24 9040 Freilegen eines Implantats (zweiphasig) 1 3,0 3-D-Röntgendiagnostik - die Abrechnung Weder in der GOZ noch in der GOÄ ist eine Gebühr für eine digitale Volumentomographie enthalten. Notwendige zahnärztliche Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ aufgelistet sind, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analogleistung“ herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Die digitale Volumentomographie kann analog nach der GOÄ Nr. 5370 berechnet werden. Der Zuschlag nach der GOÄ Nr. 5377 kommt gegebenenfalls hinzu. Der Zuschlag GOÄ 5377 kann je Sitzung 1 x berechnet werden und kommt für jede Art der computergesteuerten Analyse zum Ansatz. Zu beachten wäre hier, dass ein DVT oder CT von einem anderen Arzt/Zahnarzt oder Radiologen angefertigt ist, die Analyse aber in Ihrer Praxis erfolgt. Es kann hier der Zuschlag Ä5377 berechnet werden. Nach unseren Erfahrungen stellen sich jedoch viele Versicherer gegen eine Erstattung dieser Position, da sie hierzu keine medizinische Notwendigkeit sehen. 3-D-Röntgendiagnostik – Erstattung Bei abgerechneten DVT Aufnahmen im Praxisalltag müssen wir uns immer wieder mit Erstattungsproblemen auseinandersetzen. Meist lehnen die priva- ten Kostenträger eine Kostenübernahme zunächst ab. Das Hauptargument ist, dass die Anwendung dieses Verfahrens zur GOÄ 5370 und der anhängige Zuschlag GOÄ 5370 nicht nachvollziehbar seien. Der digitale Volumentomograph sei eine Technik, die im Bereich der Zahnheilkunde nur einen medizini- schen Nutzen habe, wenn es sich um besonders komplizierte Sachverhalte handele. Deshalb wichtig: Klären Sie Ihren Patienten immer zu Beginn der Behandlung über die Tatsache auf, dass eine Kostenübernahme möglich ist, aber nicht garantiert werden kann. Virtuelle Implantatplanung: Die virtuelle Planung ist nicht Inhalt der GOZ Position 9000, daher gesondert berechenbar!
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