ddm Ausgabe 4 | 2018

ddm | Ausgabe 4 | 2018 35 So sollte es nicht sein Aus Angst, die neuen Vorschriften nicht einhalten zu können, schalteten viele Firmen, Vereine und private Blogger ihre Onlineangebote einfach ab, obwohl oben genannte Hinweise schon längst für jeden Webseitenbetreiber ein Thema hätten sein sollen. So entschied der komplette Vereinsvor- stand der "Bewegungs- und Rehabilitationssportgemeinschaft Ingelheim", aufgrund der Rechtsun- sicherheit und der drohenden Strafen, sein Amt zum 24. Mai niederzulegen. Die Tagesschau berich- tete darüber. Was hat sich nun wirklich geändert? Es steht außer Frage, dass es Änderungen im Rahmen der Informationspflichten und Betroffenen- rechte, des Auskunftsersuchens und der Meldefristen und generell der Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten gibt. Viele Aspekte der DSGVO gilt es, in der Praxis noch zu erproben. 10-Punkte-Checkliste Datenschutz 1. Muss ich einen Datenschutzbeauftragten bestellen? 2. Ist mein Datenschutzbeauftragter bei meiner zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet? 3. Sind die Kontaktdaten meines Datenschutzbeauftragten auf meiner Webseite aufgeführt 4. Ist meine Webseite datenschutzrechtlich auf dem neusten Stand? 5. Bin ich zur Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtet? 6. Habe ich ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten? 7. Existiert eine Datenschutzrichtlinie, die Aspekte wie Berechtigungen und Zugriffsrechte sowie Zuständigkeiten und die Sensibilisierung mit dem Thema beinhaltet? 8. Sind Verträge und Formulare an die DSGVO angepasst? 9. Besteht die Möglichkeit, den geforderten Betroffenenrechten (z. B. Freiwilligkeit, Informationspflicht, Auskunftsrecht, Löschung) nachzukommen? 10. Sind die Verträge mit externen Dienstleistern entsprechend angepasst? Erklärung zur Checkliste: Die genauen umzusetzenden Maßnahmen sind vom Einzelfall abhängig. Lassen Sie sich von einem Experten unterstützen. Abmahnwelle in Sicht? Mit Ablauf der Übergangsfrist begann das Geschäft des einen oder anderen Abmahnanwalts, der im ersten Schritt zahlbare Abmahnungsbeträge aufführt, die der Abgemahnte ggf. bereit ist zu bezahlen und zudem eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen hat. Dies kann teuer werden. Die Höhe der geforderten Unterlassungsansprüche führte allerdings dazu, dass viele Unternehmen den angesetzten Betrag „nicht einfach bezahlten“, sondern ggf. durch eine vorab abgeschlossene Rechtsschutzversicherung Widerspruch einreichten. Je nach Perspektive ist dieses Vorgehen gut oder schlecht. Fakt ist allerdings, dass die bisher fehlenden Urteile auf dem Gebiet „Abmahnungen wegen fehlender oder mangelhafter Datenschutzerklärung“ erst durch monate- oder gar jahrelange Prozesse zu allgemeingültigen Ergebnissen kommen werden. Was nehmen wir für die Zukunft mit? Auf der Strecke blieb bei der „Panikmache“ aus der Vergangenheit leider recht häufig der eigentliche Grundgedanke des Datenschutzes. Aus der falschen Annahme, Datenschutz sei eine Sache, die „mal eben so“ erledigt werden könne, ergaben sich zahlreiche Geschäftsmodelle, die die vorherrschende Unsicherheit versuchten für sich zu nutzen. Mein Appell: Konzentrieren Sie sich doch mal wieder auf die wesentlichen Grundgedanken des Datenschutzes. Prof. Dr. Thomas Jäschke Vorstand ISDSG • 1992: Studium der Informatik, Gründung des Unternehmens C. & C. Jäschke • 1996 – 2008: Gründer und Geschäftsführer der Internet Service Professional GmbH (jetzt CompuGroup AG), Entwicklung des jesaja.net -Zuweiserportals (ISPRO GmbH), Platzierung von CORDOBA für Arztnetze am Markt • 2008 – heute: Gründung und Leitung des Institutes für Sicher- heit und Datenschutz im Gesundheitswesen (ISDSG), Datenschutzbeauftragter für Unternehmen, Umsetzung von Datenschutz- und Sicher- heitskonzepten • seit 2014: Vorstand der DATATREE AG Die Schwerpunkte seiner Profes- sur an der FOM Hochschule für Ökonomie & Management sind IT-Security, Mobile Computing und Informationsmanagement. Seit Januar 2015 betreut Prof. Jäschke als wissenschaftlicher Leiter den Hochschulbereich IT Management, der sowohl einen Bachelor- wie Masterstudiengang beinhaltet.

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