ddm Ausgabe 3 | 2018

ddm | Ausgabe 3 | 2018 48 Kollegentipp Amtsgericht München, Urteil vom 26.03.2010 (Az.: 173 C 31251/08) Das Gericht bestätigt die medizinische Notwendigkeit der DVT-Aufnahme sowie der Datenübertra- gung und –auswertung (Konvertierung) nach GOÄ 5377. Nach dem eingeholten Sachverständigen- gutachten sei ohne spezielles Sichtbarmachen mittels computergesteuerter Analyse der dreidimen- sionalen Röntgendaten eine erforderliche, individuelle Patientenaufklärung vor Implantation kaum möglich. Quelle: Juradent, www.juradent.de Fazit Stellen Sie sich nie die Frage, ob eine „geführte“ oder navigierte Implantation notwendig, sinnvoll oder zu aufwendig ist. Entscheiden Sie dies stets nach der klinischen Situation, den eigenen Fähig- keiten und Ihrer Erfahrung. Ein Dogma ist hier fehl am Platz. Die sogenannten „Leitlinien“, oder die Aussagen von Verbänden, wie z. B. dem BDIZ, halten sich diesbezüglich auch etwas zurück: S2-k-Leitlinie: Wenn eine computergestützte Planung von Implantaten auf der Basis dreidimensionaler Röntgen- verfahren erfolgt, sollte in der Regel eine DVT durchgeführt werden. Die Planung der navigationsge- stützten Implantologie ist eine zahnärztliche Aufgabe und soll vom Operateur zumindest überprüft werden. Die Verantwortung für den Gesamtprozess liegt beim Operateur. Fehler und Ungenauig- keiten sind an jeder Stelle in der Prozesskette möglich. Diese können zu gravierenden Abweichun- gen von der angestrebten Implantatposition führen. Die Anwendung der navigationsgestützten Implantologie ist an Erfahrungen sowohl im Bereich der 3-D-Diagnostik, als auch der Anwendung von navigationsgestützten Verfahren gebunden. Anforderungen an den Operateur stellen spezielle Erfahrungen im Bereich der nicht navigationsgestützten Implantologie und die Einhaltung chirur- gischer Standardprotokolle dar. Die sichere reproduzierbare Positionierung der Röntgen- und Füh- rungsschablone ist eine Grundvoraussetzung. Quelle: S2-k-LEITLINIE, Indikationen zur implantologischen 3-D-Diagnostik und navigationsgestützten Implantologie (CAVE: Gültigkeit abgelaufen!). CAVE: "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegrün- dende noch haftungsbefreiende Wirkung. Quelle: DGZMK, http://www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschung/infos-zu-leitlinien.html BDIZ Die Verwendung von Bohrschablonen und CAD/CAM-Aufbauten stützt sich auf solide klinische Daten. Unterstützende Evidenz für einen vollständig digitalen Workflow für sämtliche Indikationen in der oralen Implantologie liegen bisher nicht vor. Quelle: Der digitale Workflow in der oralen Implantologie, 12. Europäische Konsensuskonferenz (EuCC) 2017 in Köln, 25. Februar 2017 https://www.bdizedi.org/bdiz/web.nsf/id/li_fdihau3hq4.html Schlussfolgerungen: Da es in Deutschland den Beruf eines „dentalen Radiologen“ nicht gibt, von den Behörden auch keine entsprechenden Gesetze erlassen wurden, von den Verbänden lediglich eine Empfehlung der Verwendung von Bohrschablonen in der dentalen Implantologie ausgesprochen wird, obliegt es alleine unserer Verantwortung, ob wir diesen Weg gehen oder nicht. In China werden mittlerweile Roboter zur Insertion von Implantaten eingesetzt (Abb. 18), dies ist aber nur der letzte Akt einer Reihe von Behandlungs-/Planungsschritten und kann nur so gut ausge- führt werden, wie diese durchgeführt wurden, egal ob Mensch oder Roboter. • 1983 – 1987 Ausbildung zum Zahntechniker mit Gesellenbrief • 1987 - 1988 Ausbildung zum Dentalkeramiker in Oetwil a.d. Limmat/Schweiz • 1988 - 1989 Studium ZMK - Heilkunde, FU Berlin • 1989 - 1989 Studium ZMK - Heil-kunde Bayr. J.-M. Universität Würzburg • 1989 - 1993 Studium ZMK - Heilkunde JLU, Giessen • 1993 Staatsexamen • 1994 -1997 Aus- und Weiter- bildung zum Oralchirurg Dr. med. G. Heieis, Fulda • 1997 Anerkennung der Gebiets- bezeichnung ZA/Oralchirurgie • 1997 Niederlassung als Oralchir- urg, Tätigkeitsschwerpunkt LZKH: Implantologie • 2006 - heute Klinischer Berater der Firmen INSTRUMENTARIUM DENTAL / SOREDEX (PaloDEx- Group) KaVoKerr (DANAHER Group), für den Bereich digitale Volumentomographie • 2008 - 2010 Volontariat als radio- logischer Assistent in der Abteilung MKG Radiologie, PD Dr. D. Schulze, Universität Freiburg • 2010 DVT Bildbearbeitung, R&D, Klinische Forschungen, Studien • 2012 Dissertation, “Development of a Patient Motion Simulating Device to induce and evaluate reproducible motion artefacts in CBCT Imaging” Universität Freiburg • Mitglied im BDO, DGZMK, EADMFR, IADMFR, AKFOS (Arbeitskreis für forensische Odontostomatologie) • Mitglied der IDKO (Identitätskom- mission des BKA, Wiesbaden) Kontakt: Dr. Jörg Mudrak ZA / Oralchirurgie , Am Stetenrain 8, 36251 Ludwigsau, E-Mail: joerg-mudrak@t-online.de Dr. Jörg Mudrak

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