ddm Ausgabe 3 | 2018

40 ddm | Ausgabe 3 | 2018 Der komplette Fall GOZ 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase • Diese Leistung ist je Implantat höchstens dreimal und höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig. Fertigstellung: GOZ 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase • Diese Leistung ist je Implantat höchstens dreimal und höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig. GOZ 2200 Versorgung eines Zahns oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation) • Zzgl. Material- und Laborkosten für die Krone • Zzgl. Materialkosten für das Atlantis-Abutment GOÄ 5000 Röntgenaufnahme der Zähne, je Projektion Hinweis: Beim Einsatz digitaler Röntgentechnik ist ein Steigerungsfaktor bis 2,5 aufgrund der besonderen technischen Voraussetzung möglich. GOZ 6190 Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen Hinweis: Empfehlungen zur Vermeidung von schädlichen Gewohnheiten in Bezug auf Ernährung, Mundhygiene, Überbelastung des Implantats usw. Hinweis: Es sollte auf einen dem Behandlungsfall entsprechenden Steigerungs- faktor geachtet werden. Hierbei gilt es, die Kriterien des § 5 Abs. 2 GOZ zu berücksichtigen oder in besonderen Fällen auch mit einer abweichenden Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ, die vor Behandlungsbeginn zu treffen ist, den Steigerungsfaktor von 3,5 zu überschreiten. Die Abrechnungshinweise sind von der Autorin nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Weitere Leistungen können hinzukommen. Eine Haftung und Gewähr wird ausgeschlossen. Ute Rabing • 1986 – 1989 Ausbildung zur Zahn- arzthelferin • 1993 Weiterbildung zur Zahn- medizinischen Fachhelferin am NFI in Hamburg • 1995 Weiterbildung zur Zahn- medizinischen Verwaltungshelfe- rin am PPI in Berlin • Tätigkeit als ZMF in einer Zahnrztpraxis 5. Sitzung: (Nach 12 Wochen findet die Freilegung und tunnelierende Mobilisation der Mukosa statt. Es wird ein individuelles Healing-Abutment eingeschraubt.) GOÄ 1 Beratung – auch mittels Fernsprecher GOÄ 5 Symptombezogene Untersuchung GOÄ 5000 Röntgen der Zähne, je Projektion Hinweis: Beim Einsatz digitaler Röntgentechnik ist ein Steigerungsfaktor bis 2,5 aufgrund der besonderen technischen Voraussetzung möglich. GOZ 0080 Oberflächenanästhesie • Je KH und FZB GOZ 0100 und/oder GOZ 0090 Leitungs- bzw. Infiltrationsanästhesie Hinweis: GOZ 0090 mit entsprechender Begründung auch mehrmals berechnungsfähig • Zzgl. Materialkosten Anästhetikum GOZ 9004 Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem Hinweis: Da es sich um ein individualisiertes Healing-Abutment handelt, sollte der Steigerungsfaktor entsprechend angepasst werden, ggf. schon in der Planung. • Zzgl. Materialkosten für das Abutment GOÄ 2382 Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation GOÄ 443 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind Zzgl. weiterer GOZ-Leistungen zur Nachkontrolle 6. Sitzung: (Nach 4 Wochen Eingliederung eines laborgefertigten Provisoriums) GOZ 7080 Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden labor- gefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, ein- schließlich Entfernung Hinweis: Mindesttragedauer 3 Monate • Laborkosten • Ist es ein chairside gefertigtes Provisorium, so ist es nach der Position 2270 zu berechnen. 7. Sitzung: (Nach 5 Monaten wird die endgültige Versorgung hergestellt. Der Patient bekommt ein individuelles Atlantis-Abutment, welches mit einer Voll-kera- mikkrone versorgt wird.) GOÄ 1 Beratung – auch mittels Fernsprecher GOÄ 5 Symptombezogene Untersuchung GOZ 5170 analog § 6 ABS. 1 Offene Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel • Abformungen mit individuellem Löffel, aufgrund anderer Indikationen • Offene/geschlossene Abformung bei Implantaten sind gemäß der GOZ analog nach § 6 Abs. 1 berechnungsfähig. • Zzgl. Laborkosten • Zzgl. Materialkosten für Abformpfosten usw. • Betreuung der Abrechnungs- hotline eines Implantologie- unternehmens • Seminarleiterin mit dem Schwer- punkt Prophylaxe und Themen rund um die Implantologie, mit mehr als 2000 Teilnehmerinnen • Autorin zahlreicher Fachartikel rund um die Prophylaxe • Dozentin für Prophylaxe in der Implantologie im Rahmen der Fortbildung zur ZMP an der Zahnärztekammer Sachsen- Anhalt Kontakt: Schachtweg 9 27313 Dörverden-Ahnebergen Telefon: 0173 - 2439746 www.ute-rabing.de

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