ddm Ausgabe 2 | 2018

ddm | Ausgabe 2 | 2018 45 ABRE§ dung der Mehrfarbentechnik gerade im Fall der Ehefrau des Klägers ein besonderer, die durchschnitt- liche Anwendungsdauer erheblich überschreitender Zeitaufwand verbunden gewesen wäre. Aber auch soweit als Begründung die "schwierige spezielle Farbanpassung und besonders schwierige Füllungsgestaltung im Kontaktbereich zum Nachbarzahn" angeführt ist, ergibt sich hieraus kein die Schwellenwertüberschreitung rechtfertigender Umstand. Aus der Begründung ergibt sich nämlich nicht, dass und inwieweit dem besagten Umstand im Vergleich zu der Mehrzahl der Behandlungs- fälle überdurchschnittliche Bedeutung beizumessen gewesen wäre, zumal in der Regel jeder Zahn mindestens einen Kontaktbereich zum Nachbarzahn hat. Beispiele anerkannter Begründungen zu Steigerungsfaktoren Verwaltungsgericht (VG) Hannover, Urteil vom 14.05.2014 (Az.: 13 A 8004/13) GOZ-Nr. 2210 – Steigerungsfaktorbegründung: „Überdurchschnittlicher Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad, da weit subgingivale Präparation, Einfassung des sichtbaren oberen palatinalen Wurzelbereichs.“ Ergänzende Stellungnahme des Zahnarztes : „Präparation einer zirkulären Stufe zur Aufnahme einer Keramikkrone. Dabei wurde aufgrund eines Defektes in der palatinalen Wurzel diese mit in die Präparation einbezo- gen. Aufgrund des naheliegenden Wurzelkanals ist dies ein zeitaufwändiger und schwieriger Vorgang, da nicht zu viel und dennoch ausreichend Substanz abgetragen werden muss.“ Entscheidung des Gerichts: Zusammen mit der zuvor schon gegebenen Begründung lassen sich in diesem Fall nunmehr patientenbezogene Besonderheiten feststellen, die über dem Durchschnitt liegen und damit auch ein Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, zumal im Fall des Klä- gers der Zahnnerv nur einen Millimeter entfernt war. Verwaltungsgericht (VG) Hannover, Urteil vom 10.06.2014 (Az.: 13 A 8167/13) GOZ-Nr. 2180 – Steigerungsfaktorbegründung: „Erhöhter Zeitaufwand durch Mehrfachlegung wegen keilförmiger Defekte.“ Ergänzende Stellungnahme des Zahnarztes: „Erhöhter Zeitaufwand durch Mehrfachlegung (Zahn 33) bzw. erhöhter Zeitaufwand durch Mehrfachlegung wegen keilförmiger Defekte (Zahn 37 sowie auch Zahn 33).“ Entscheidung des Gerichts: Ein sogenannter "keilförmiger Defekt" bezeichnet den Verlust von Zahnsubstanz, der in den meisten Fällen an der Wangen- oder Lippen-seite der Eckzähne sowie der kleinen Backenzähne seinen Lauf nimmt. Aufgrund der hierzu gegebenen weiteren Begründung ist nunmehr die Schwellenwertüberschreitung nachvollziehbar, weil der Zahnarzt wegen mehrerer Defekte hier zwei Aufbaufüllungen am selben Zahn legen musste. Dass dies ein überdurchschnittli- cher Mehraufwand ist, liegt auf der Hand. Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 10.06.2015 (Az.: 10 K 4705/13) GOZ-Nrn. 8010 und 8020 – Steigerungsfaktorbegründung: „Erschwerte Gesichtsbogenübertragung wegen vorhandener cranio-manibulären Dysfunkti- onen, stark eingeschränkte Mundöffnung“. Ergänzende Stellungnahme des Zahnarztes: Die stichwortartige Begründung hat der behandelnde Zahnarzt im späteren Verlauf des Verfah- rens nachvollziehbar weiter erläutert und sowohl die schweren Dysfunktionen als auch die hier extrem kleine und erheblich vom Durchschnitt abweichende Mundöffnung (nur 30 - 32 mm) sowie die damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Behandlung näher dargelegt.“ www.dentamid.dreve.de Für KFO und Prothetik: FotoDent® model ist ein lichthärtender Kunststoff zur Her- stellung von dentalen Arbeitsmodellen mittels 385 und 405 nm-LED-basierter DLP-Systeme. Zur obligatorischen Nach- härtung von mit FotoDent® model ge- fertigten Bauteilen empfehlen wir die Hochleistungslichthärtegeräte PCU LED und LED N 2 – für Bauteile ohne Inhibiti- onsschicht. • Abrasionsresistent • Hohe Form- und Bruchstabilität • Feuchtigkeits- und lichtbeständig Sie drucken das. DLP-Kunststo FotoDent® model 385/405 nm FotoDent® model 385/405 nm DLP-Kunststoff

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