ddm Ausgabe 2 | 2018
38 ddm | Ausgabe 2 | 2018 Der zahnärztliche Fall Claudia Maier ZMV Angestellt Dentaqum GmbH Consulting Regionale Abrechnungsseminare für Bauer & Reif Dental GmbH, München Kontakt: Claudia Maier Dentaqum GmbH Heimeranstr. 35 80339 München Mobil: 0151-74 31 20 11 E-Mail: claudia.maier@dentaqum.de Michaela Frank ZMV Freiberuflich und angestellt Dres. Knupfer, Laichingen, regionale Abrechnungsseminare für Bauer & Reif Dental GmbH, München Zähne GOZ-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor Eingliederung 15 ggf. 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie 1 2,3 15 ggf. 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 1 2,3 ggf. zzgl. § 4/3 Materialkosten 15 2210 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation) 1 2,3 15 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.) 1 2,3 12, 14 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei 2 2,3 einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase 12, 14 5000 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat 2 2,3 als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Tangentialpräparation) 13 5070 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen 1 2,3 oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel 16 9060 Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall 1 2,3 16 2200 Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation) 1 2,3 zzgl. § 9 Laborkosten ggf. 8100 Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder 5 2,3 herausnehmbaren Zahnersatz, je Zahnpaar * siehe BZÄK Analogliste- und Stellungnahme: Zahnärztliche Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analog-Leistung“ herangezogen wird, liegt allein im Ermessen des Zahnarztes. Bei den angegebenen Leistungen handelt es sich nur um Vorschläge, es wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Die Berechnung der konservierenden Begleitleistungen und die Angabe der Steigerungsfaktoren erfolgen nach Aufwand. Dieses Musterbeispiel basiert auf der GOZ 2012 unter Berücksichtigung des aktuellen BZÄK-Kommentars, ggf. halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Kammer. Inhalt ohne Gewähr.
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