ddm Ausgabe 2 | 2018

31 ddm | Ausgabe 2 | 2018 Der komplette Fall Zähne GOZ-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor 27 2440 Füllung eines Wurzelkanals 3 (Honorarvereinbarung empfehlenswert!) 27 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen 1 3,5 27 2040 Anlegen von Spanngummi 1 3,5 (1 x je Kieferhälfte berechenbar) 27 Ä5000 Röntgenaufnahmen, 4 Einzelaufnahmen je Projektion 4 1,8 27 2120 Kompositfüllung, mehr als 3-flächig 1 2,3 Möglich wäre: 27 7080 Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Langzeitprovisorium. 1 2,3 Im indirekten Verfahren… (zzgl. Laborkosten! Tragedauer von 3 Monaten beachten!!) Definitive Versorgung: Ä1 Beratung 2,3 Ä5 Symptombezogene Untersuchung 2,3 27 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 2,3 27 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 2,3 27 4075 Curettage mehrwurzliger Zahn 1 3,5 27 2195 Titanaufbauten 1 3,5 (ggf zusätzlich GOZ 2197 + OP-Mikroskop, zzgl. Material- und Laborkosten) 27 2180 Aufbaufüllung 1 3,5 27 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen 1 2,3 27 2270 Provisorium im direkten Verfahren 1 3,0 zzgl. Laborkosten 27 0050 Abformung oder Teilabformung eines Kiefers 1 2,3 (zzgl. Abformmaterial) Neue Sitzung: Ä6 Untersuchung des stomatognathen Systems 1 27 2210 Versorgung eines Zahnes oder Implantates durch eine Vollkrone 1 (ggf. zusätzlich adhäsive Befestigung GOZ 2197). Faktor ind. berechnen) 27 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen 1 2,3 27 4150 Kontrolle/ Nachbehandlung nach PAR 1 2,3 3-D-Röntgendiagnostik – Erstattung Bei abgerechneten DVT Aufnahmen im Praxisalltag müssen wir uns immer wieder mit Erstattungsproblemen auseinandersetzen. Meist lehnen die priva- ten Kostenträger eine Kostenübernahme zunächst ab. Das Hauptargument ist, dass die Anwendung dieses Verfahrens zur GOÄ 5370 und der anhängige Zuschlag GOÄ 5370 nicht nachvollziehbar sei. Der digitale Volumentomograph wäre eine Technik, die im Bereich der Zahnheilkunde nur einen medizini- schen Nutzen habe, wenn es sich um besonders komplizierte Sachverhalte handele. Deshalb wichtig: Klären Sie Ihren Patienten immer zu Beginn der Behandlung über die Tatsache auf, dass eine Kostenübernahme möglich ist, aber nicht garantiert werden kann. Die Berechnung der kons. Begleitleistungen erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach § 4 Abs. 3 der GOZ. Materialkosten werden nach § 9 GOZ nach BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Musterberechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bremer Kurzkommentars und der Empfehlung des aktuellen BZÄK Kommentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr! Martina Weidinger-Wege ZMV Freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung Festanstellung als Praxismanagerin im RaumMünchen Autorin diverser Abrechnungs- nachschlagewerke Kontakt: Martina Weidinger-Wege Roggenstr. 40 86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net

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