ddm Ausgabe 1 | 2018

ddm | Ausgabe 1 | 2018 22 ABRE§ Im Zusammenhang mit all diesen Aspekten stellen sich dann auch rechtliche Fragen. Außerdem: Nur mit einer vertragszahnärztli- chen Zulassung dürfen Zahnärztinnen/Zahnärzte gesetzlich ver- sicherte Patienten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln. Häufig sind auch mietvertragliche Regelungen von immenser Bedeutung. Dies bereits aus Gründen der Hygiene oder aus bestimmten Gründen innerhalb einer BAG. Mit der Selbststän- digkeit stellen sich auch zwingend Fragen des Eherechts (vgl. hierzu Ausgabe 4 - 2017 des ddm). Abgesehen davon ist es sicherlich zielführend, ein Praxiskonzept oder ein Praxisgründungskonzept zu erstellen. Das kann man machen lassen, man kann sich aber auch selbst einmal ordent- lich Zeit nehmen und alle wichtigen Punkte durchdenken. Meist gelangt man auch auf diesem Weg zu gut umsetzbaren Ergeb- nissen. Was ist denn Voraussetzung, um in sinnvoller Weise Gespräche über die Gründung einer Praxis in steuerlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht zu führen? Das beginnt bei der Lebensplanung. Und damit eng verbun- den ist die Vorstellung von der Art und Weise, wie man künftig arbeiten möchte. Viele Berater können Investitions- und Kosten- programme mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten entwickeln. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn sie eine Praxis neu gründen und selbst erstmalig aufbauen. Übernimmt man allerdings eine bestehende Praxis und führt diese fort, kann man als Grundlage seither erfasste Daten zugrunde legen. Änderungen sind zwar zu erwarten. Die bisherigen Daten lassen jedoch einen Rückschluss auf den potenziellen Umfang der Patienten zu. Damit verbunden ist dann die Einnahmesitua- tion. Die Praxis selbst kann man sich hinsichtlich ihrer Ausstattung genau ansehen. Mit dieser Datenbasis kann man sich ein Finanzie- rungskonzept bei einer beliebigen oder einer auf Zahnärzte und Ärzte spezialisierten Bank entwickeln lassen. Letztere haben hier sicherlich besondere Erfahrungen. Diese Basis ist auch in rechtlicher Hinsicht von Bedeutung. Bei einem Praxisübernahmevertrag benötigen Anwalt und Steuer- berater Unterlagen über die betriebswirtschaftliche Auswertung, weiterhin Arbeits- sowie Geräte-, Wartungs- und Leasingverträge. Ähnlich verhält es sich bei einem evtl. Eintritt in eine bereits beste- hende BAG oder ÜBAG. Gibt es eine Art Patentrezept? Oder anders: Brauche ich als Jungzahnarzt wirklich immer etliche Berater? Patentrezept – nein. Aber: Erfolg kann man planen. Planung verlangt Überlegungen und Überlegungen Gelassenheit. Dies bedeutet, dass man nichts überstürzen und in Ruhe Schritt für Schritt vorgehen sollte. Für die Planung sollte man sich ruhig einige Monate Zeit lassen. Stichwort Berater: Natürlich gibt es zahlreiche Experten, die Zahn- ärztinnen und Zahnärzte beraten wollen. Und viele Zahnärzte glauben, dass dies notwendig ist. Doch das ist es nicht in jedem Fall. Es gibt aber einen harten Kern, der tatsächlich „geknackt“ werden sollte. Das Wichtigste ist, den gesunden Menschenverstand nicht außer Acht zu lassen. Wer sich selbstständig machen möchte, sollte sich Gedanken um den richtigen Ort, das von ihm avisierte Einzugsgebiet seiner potenziellen Patienten und einen Abgleich des Leistungsangebotes von „konkurrierenden“ Zahnärzten in der Umgebung machen. Auf dieser Basis ist es unumgänglich, sich einmal in Fragen des Zulassungsrechtes, des Miet-, Ehe- und Vertragszahnarztrechtes sowie ggf. des vertragszahnarztrechtlichen Gesellschaftsrechts mit einem Anwalt zu besprechen. Insbesondere ist ein Praxisüber- nahmevertrag zu gestalten oder auch ein Vertrag zur Aufnahme in eine bereits bestehende zahnärztliche Berufsausübungsge- meinschaft und in diesem Fall ein Anteilskaufvertrag. Außerdem sollten Anwalt und Steuerberater sich miteinander abstimmen. Dies bedeutet dann eine erhebliche Entlastung für den angehen- den selbstständigen Zahnarzt. Auch sollte man sich einmal von der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung beraten las- sen und mit seiner Bank eine solide Finanzierung auf den Weg bringen Wie viel Planungszeit ist nun tatsächlich nötig und woran muss man überhaupt denken? Pauschale Antworten gibt es nicht. Unsere Beratungspraxis lie- fert uns aber Richtwerte. Wenn man eine Praxis schnell gründen muss – und dafür kann es unterschiedliche Gründe geben, kann man natürlich viel in kurzer Zeit schaffen. Voraussetzung ist, gute Zusammenarbeit. Man sollte jedoch für eine Praxisgründung lie- ber mehrere Monate bis hin zu einem Jahr einplanen. Zunächst einmal muss man sich allerdings Gedanken um grundsätzliche Richtungsentscheidungen machen. Und das sind im Grunde genau die Aspekte, über die man – wie eben schon angespro- chen– nachdenken sollte.

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