ddm Ausgabe 1 | 2018

ddm | Ausgabe 1 | 2018 21 ABRE§ Gibt es eigentlich – wie in den Gesellschaftsverträgen – für den angestellten Zahnarzt ein Verbot, sich nach Beendi- gung seiner Anstellung in der Umgebung des bisherigen Arbeitgebers niederzulassen? Das gibt es, wenn es in richtiger Weise im Anstellungsvertrag so vereinbart ist. Doch das geschieht selten. Nachvertragliche Wett- bewerbsverbote sind nur zulässig, wenn für die Dauer des Verbots eine Entschädigung gezahlt wird. Das ist es, was die Arbeitgeber scheuen und was auch nicht immer sinnvoll ist. Zusammenfas- send ist noch zu erwähnen, dass niedergelassene Zahnärzte zunehmend auf die Bedürfnisse angestellter Zahnärzte Rücksicht nehmen. Sie müssen ihnen ein beruflich angenehmes Arbeitsum- feld schaffen und die angestellten Zahnärzte adäquat entlohnen. Das ändert aber nichts daran, dass die Selbstständigkeit in ökono- mischer Hinsicht deutlich attraktiver ist und bleibt. Umgekehrt gefragt: Welche Vorteile hat der selbststän- dige Zahnarzt als Arbeitgeber? Vorteil für den arbeitgebenden Zahnarzt ist vor allem, dass er von der zahnärztlichen Tätigkeit der angestellten Zahnärzte finan- ziell profitiert. Außerdem kann er die Arbeit aufteilen. Und zu guter Letzt haben große Praxen auch eine gewisse Präsenz in der Außenwahrnehmung. Vor dem Start in die Selbstständigkeit – was muss man beachten? Eine junge Zahnärztin oder ein junger Zahnarztmuss sich zunächst selbst beantworten, ob er bzw. sie zahnärztlich und unternehme- risch tätig sein möchte. Das ist die erste Voraussetzung. Wer dies bejaht, geht strukturiert an die Sache heran und gibt sich weitere Antworten auf Fragen wie: • Möchte ich in einer Einzelpraxis Zahnarzt sein oder lieber mit einer Kollegin oder einem Kollegen in einer Praxisge- meinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft arbeiten? • Möchte ich die Praxis neu aufbauen, eine bestehende Einzelpraxis übernehmen oder in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft eintreten? • Möchte ich im ländlichen Raum oder einer kleinen/ größeren Stadt zahnärztlich tätig sein? • Wie sieht am Ort der gewünschten Niederlassung die Konkurrenzsituation aus? • Möchte ich spezielle Leistungen anbieten (bspw. Implantologie)? • Welche Kenntnisse habe ich darüber, wie Zahnärzte die gegenüber gesetzlich versicherten Patienten erbrachten Leistungen abrechnen? • Mit welchem Steuerberater und welchem beratenden Rechtsanwalt möchte ich zusammenarbeiten? » MEDENTiKA ® erleben « 10.04.2018 Hamburg 11.04.2018 Berlin 12.04.2018 Dresden 18.04.2018 Frankfurt 19.04.2018 Düsseldorf 24.04.2018 Nürnberg 25.04.2018 München 26.04.2018 Stuttgart Termine und Orte MEDENTiKA ® Die Erfolgsgeschichte einer Symbiose der Menschlichkeit mit der Technik. Jürgen Kälber (Gründer und Gesellschafter) MEDENTiKA ® IPS Bewährtes weiterentwickelt smart – sicher und innovativ Drei Implantatsysteme speziell entwickelt für die prothetischen und chirurgischen Anforderungen in Ihrer Praxis. Udo Wolter (Geschäftsführer) Vertrieb: Instradent Deutschland GmbH Hammweg 8 76549 Hügelsheim www.instradent.de Telefon 07229 69912-0 Infos und Anmeldung: www.medentika.de/roadshow

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