ddm Ausgabe 1 | 2018

ddm | Ausgabe 1 | 2018 ABRE§ 20 Das bedeutet aber in erster Linie auch mehr Belastung und mehr Pflichten Stimmt. Doch diese Konstellation kann durchaus Freude berei- ten. Pflichten und Verantwortlichkeiten wiegen leichter, wenn man weiß, was man tut. Kurz: man sollte aktiv und nicht reaktiv handeln. Frei nach dem Motto „erst denken, dann handeln“ gilt: erst informieren und dann durchstarten in die Selbstständigkeit. Beratungen und Informationen helfen bei der Strukturierung des Praxisalltages. In unserer Kanzlei Ratajczak und Partner gab es zu diesem Thema kürzlich eine Fortbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sehr gut angekommen ist. Dennoch lassen sich viele Zahnärzte heute anstellen. Welche Vorteile hat das? Die Vorteile für den angestellten Zahnarzt sind eher klassischer Art. Einige seien genannt: • Im Krankheitsfall erfolgt eine Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen und in bestimmten Fällen noch länger. • Ein angestellter Zahnarzt hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24 Tagen. • Die Kündigung einer schwangeren Zahnärztin und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn die Schwangerschaft bekannt war. • Es besteht ein Anspruch auf Elternzeit. • Es besteht ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung. • Beschäftigt der Arbeitgeber mehr als zehn Angestellte, so sind Letztere nur unter erschwerten Bedingungen kündbar. • Bestimmten Personen kann nicht gekündigt werden. Generation Y, Feminisierung des Zahnarztberufes und Zahnärztemangel. Inzwischen sind das fast altbekannte Schlagworte. Es gibt Erhebungen, nach denen sich Zahn- ärztinnen und Zahnärzte eher anstellen lassen und nicht mehr selbstständig machen wollen. Zu groß erscheint die Herausforderung. Dabei hat die Selbstständigkeit durch- aus Vorteile. Worauf es bei der Gründung einer eigenen Praxis ankommt, darüber haben wir mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Daniel Gröschl aus der Kanzlei Ratajczak & Partner gesprochen. Herr Dr. Gröschl, es gibt einen klaren Trend in Zahnme- dizin und Medizin: mehr Anstellungen. Ist im Verhältnis dazu die eigene Praxis überhaupt noch interessant? Ganz klar: ja! Für eine Selbstständigkeit sprechen viele Gründe wie beispielsweise • die wirtschaftliche Komponente. Sie ist bei niederge- lassenen Zahnärzten deutlich attraktiver als bei angestellten. • mehr Freiraum für die Gestaltung des beruflichen Umfeldes. • mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten. • ein vielseitiges Arbeits- und Aufgabenspektrum (auch in der Funktion Arbeitgeber). • mehr Eigenverantwortlichkeit. Projekt „Eigene Praxis“ Was ist zu tun und welche Vorteile bietet die Anstellung? Daniel Gröschl

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