ddm Ausgabe 6 | 2017

13 ddm | Ausgabe 6 | 2017 Der komplette Fall Die Leistung „Herstellung eines Wax-Up“ ist weder in der GOZ noch in der GOÄ beinhaltet. Berechnungs-Möglichkeit: Zahntechnische Leistungen
, die der Zahnarzt „chairside“ oder im Eigenlabor erbringt, können gemäß § 9 GOZ (ggf. BEB) berechnet werden. Digitale Planung Die digitale Planung des gewünschten Behandlungsergebnisses kann gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor 22, 21 0080 Oberflächenanästhesie 1 2,3 22, 21 0090 Infiltrationsanästhesie 2 2,3 22, 21 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit 2 3,5 22, 23 2030 Besondere Maßnahmen bei Flg. 1 2,3 8000ff FAL Leistungen nach Aufwand je nach Aufwand Zahnfarbenbestimmung sowie Einproben der Rohlinge Eingliederung der Kronen: 22, 21 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 2,.3 22, 21 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie 2 (zzgl. Materialkosten für Anästhesiematerial) 22, 21 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, beseitigen 1 2,3 störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 22, 21 2210 Einzelkrone mit Hohlkehl- oder Stufenpräparation 2 3,5 (ggf. Honorarvereinbarung) 22, 21 2197 Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer, etc.) 2 3,5 22, 21 4070 Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen 2 (ggf. Honorarvereinbarung) Nachkontrollen und ggf. Korrekturen an der Krone im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung sind Bestandteil der Leistung. Mit der Leistung sind die einfache Relationsbestimmung, die Abformung mit konfektioniertem Abformlöffel sowie das konventionelle Zementieren abgegolten. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind gesondert berechnungsfähig. Die Berechnung der konservierenden Begleitleistungen erfolgt je nach Aufwand und Schwierigkeit sowie aller Auslagen nach § 4 Abs. 3 der GOZ. Materialkosten werden nach § 9 GOZ nach BEB berechnet und individuell kalkuliert. Diese Musterberechnung basiert auf der gültigen GOZ 2012 unter Berücksichtigung des Bremer Kurzkommentars und der Empfehlung des aktuellen BZÄK Kommentars. Der Inhalt ist ohne Gewähr! Zähne Geb.-Nr. Bezeichnung Anz. Faktor 21 2197 Adhäsive Befestigung 1 3,0 21 2180 Aufbaufüllung zur Aufnahme einer Krone 1 3,5 21 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B. Separieren, beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1 2,3 13, 23 Die Leistung „Definitiver Aufbau von Funktionsflächen“ ist weder in der GOZ noch in der GOÄ abgebildet. Zahnärztliche Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden. Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als "Analogleistung" herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnärzte Martina Weidinger-Wege ZMV Freiberuflich tätig in verschiedenen Praxen im Bereich Abrechnung Festanstellung als Praxismanagerin im RaumMünchen Autorin diverser Abrechnungs- nachschlagewerke Kontakt: Martina Weidinger-Wege Roggenstr. 40 86356 Neusäß Weidinger-Wege@gmx.net

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