ddm Ausgabe 5 | 2017

31 ddm | Ausgabe 5 | 2017 So liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 16.12.1999 (Az.: 3 U 108/96) ein grober Behandlungsfehler vor, wenn der Zahnarzt aufgrund einer völlig unzureichenden Röntgendiagnostik die Lage eines zu extrahierenden Eckzahns nicht richtig einschätzt und ihm deshalb nur eine partielle Entfernung des Zahns gelingt. Ebenso hielt es das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit Urteil vom 02.12.2003 (Az.: 5 U 23/02) für grob behandlungsfehlerhaft, auf der Grundlage einer ungesicherten Diagnostik (hier: konventionelle Röntgenaufnahmen) einen großen kieferchirurgischen Eingriff vorzunehmen, wenn zuvor Diagno- semöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden. Laut einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Dortmund vom 21.09.2008 (Az.: 421 C 9664/07) war es aufgrund anatomischer Besonderheiten im Kiefer des Patienten medizinisch nicht zu verantworten, die Implantate ohne Unterstüt- zung durch Navigationstechnik in den Kiefer einzusetzen. Des Weiteren sei diese nicht mit der Gebührenziffer 900 abgegolten, denn diese falle auch bei einer herkömmlichen Behandlungsmethode an. Nach Anhörung des Gutachters erachtete das Landgericht (LG) Köln mit Urteil vom 04.11.2009 (Az.: 23 O 236/06) eine 3D-Rekonstruktion und Com- putertomographieanalyse für notwendig und erstattungspflichtig. Aufgrund der komplizierten Knochenverhältnisse habe eine besonders sorgfältige Planung der Implantatlokalisation unter optimaler Ausnutzung des dreidi- mensionalen Knochenangebotes stattfinden müssen. Daher sei der Einsatz der dreidimensionalen interaktiven Computertomographieanalyse nicht zu beanstanden. Ferner bestätigt das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 26.03.2010 (Az.: 173 C 31251/08) die medizinische Notwendigkeit der DVT-Aufnahme sowie der Datenübertragung und –auswertung (Konvertierung) nach GOÄ 5377. Mit den Rohdaten aus dem DVT alleine hätte der behandelnde Arzt die Patientin nicht adäquat über bestehende Risiken aufklären können, da die Rohdaten zumindest für den medizinischen Laien nicht wesentlich auf- schlussreicher gewesen wären, als das OPG. Ob der Eingriff (Entfernung der Weisheitszähne) tatsächlich erfolgte, spiele keine Rolle, da die genannten Maßnahmen bereits zur vorgelagerten Frage der Risikoaufklärung medizi- nisch notwendig waren. TIPP: In der S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“ der DGZMK vom 05.08.2013 werden der derzeitige Wissensstand und Indikationsempfehlungen im Bereich der Zahnmedizin definiert, die Zahnärzte im Schriftwechsel mit privaten Kosten- trägern verwenden können. Der besondere Fall Angelika Enderle ist gelernte Zahn- technikerin. Sie arbeitete lange Zeit im Bereich der Verwaltung zahnärzt- licher Praxen und leitete bei einem Abrechnungsspezialisten für Leis- tungserbringer im Gesundheitswe- sen den Bereich Erstattungsservice. Zurzeit freiberufliche Tätigkeit für das zahnärztliche Abrechnungswesen, Chefredakteurin des Internetportals Juradent sowie Autorin für verschie- dene zahnärztliche Fachmagazine. Angelika Enderle Inhaberin Firma abrechnungs- partner, Stuttgart Imes-icore VHF/Wieland Zirkonzahn Degudent Amann Girrbach DMG Röders ... Dental Fräswerkzeuge DATRON kompatibel mit ... ... und vielen weiteren Maschinensystemen. Qualität online bestellen! www.datronshop.de DATRON AG | In den Gänsäckern 5 | 64367 Mühltal | www.datron.de

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