ddm Ausgabe 5 | 2017

19 ddm | Ausgabe 5 | 2017 Die 3-D-Röntgendiagnostik hat in der Zahnheilkunde in den letzten Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. Dies bedeutet freilich nicht, dass die klassischen radiologischen Techniken in den Hin- tergrund gedrängt werden. Vielmehr bietet die 3-D-Diagnostik heute bei fraglichen Befunden eine Möglichkeit der effektiven Abklärung ohne eine erhöhte Strahlenbelastung, wie sie bei der Anwendung medizinischer CTs bei vergleichbarer Auflösung anfällt. Die möglichen Indikationen zur Anwendung der dreidimensionalen Diagnostik sind in der gültigen Leitlinie der DGZMK beschrie- ben, die in kurzen Zeitabständen aktualisiert wird. Die Röntgendiagnostik stellt so ein adjuvantes diagnostisches Verfahren dar, was in aller Regel eine vorherige klinische Untersuchung sowie Anamneseerhebung voraussetzt (Liebaug 2015, Liebaug und Wu 2017). Wie bei jeder Röntgenuntersuchung gilt auch bei der Anwendung der DVT grund- sätzlich das ALARA (As low as reasonably achievable) -Prinzip [Commission 2004, Farman, 2005]. Das bedeutet, dass die Anwendung mit der geringst möglichen Strahlendosis zu erfolgen hat, die zugleich eine für die Fragestellung suffiziente Abbildungsqualität garantiert. Der § 23 der Röntgen- verordnung (RöV) fordert zusätzlich im Rahmen der rechtfertigenden Indikation für jede Röntgenauf- nahme individuell „die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung amMenschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt“ [Bundesregierung BRD, 2002]. Diese Grundprinzipien und Verordnungen bestimmen so das Handeln der Zahnärzte und setzen Rahmenbedingungen für die Entwicklungsingenieure und Hersteller, mit möglichst geringer Dosis und verschiedenen Fields of View eine aussagekräftige Darstellung der anatomischen Strukturen zu realisieren (Liebaug 2016). Nicht selten entscheidet die Qualität der Aufnahme über Erfolg oder Misserfolg der Behandlung. Digitale Volumentomografie im zahnärztlichen Praxisalltag Insbesondere im Dentalbereich kann eine neue Technologie nur erfolgreich eingeführt werden, wenn sie sowohl im Krankenhausbetrieb als auch in der niedergelassenen Praxis integriert werden kann. Integration bedeutet hierbei die Einbindung in vorhandene räumliche Strukturen, die Erwei- terung bestehender Arbeitsabläufe sowie die Etablierung durchgängiger Bedienkonzepte von der Bildaufnahme über die Befundung und Behandlungsplanung bis hin zur Behandlung selbst (Ritter et al. 2009). In einer konventionellen Praxis stehen meist keine separaten Diagnostikräume, wie etwa in der Radiologie üblich, zur Verfügung. Das Gerät muss also, genau wie herkömmliche Panorama- geräte, in die örtlichen Gegebenheiten und vorhandenen Praxisräume eingefügt werden können. Für den Ablauf in der Praxis ist es von Vorteil, wenn sich das DVT-Gerät hinsichtlich seiner Bedienung nicht wesentlich von Panoramageräten unterscheidet. Auch die vorbereitenden Schritte zur Anfer- tigung einer 3-D-Aufnahme sollten fließend in den Praxisablauf integrierbar sein. Dies schließt auch die einfache Patientenpositionierung zur optimalen Bildaufnahme mit ein. Dabei ist zu beachten, dass das DVT-Datenvolumen um das Drehzentrum des Gerätes, das sogenannte Isozentrum, gene- riert wird (Zöller und Neugebauer 2013). Ist dieses Volumen klein, bedarf es zusätzlicher Mittel, um das Zielvolumen exakt zu finden und den Patienten in Bezug zum Isozentrum und Zielvolumen zu positionieren. Das gilt vor allem für kleine Fields of View, wie sie in der Endodontie zur Anwen- dung kommen. Bei der Volumentomografie wird aus vielen Einzelbildern, die während der Drehung aufgenommen werden, das gesamte Volumen numerisch berechnet. Alle anderen Ansichten, wie Panoramadarstellungen und transversale Schnitte, werden anschließend aus dem Volumen rekons- truiert. Im Vergleich zu herkömmlichen Panoramageräten gibt es also keine Fehlaufnahmen in dem Sinne, dass die Parameter für die Panoramakurve oder die Lage der transversalen Schichtaufnahme falsch eingestellt waren und die Aufnahme aus diesem Grund wiederholt werden müsste. Alle Ansichten können, falls erforderlich, im Nachhinein korrigiert werden. Wie bei den herkömmlichen Der besondere Fall

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