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Alles was Recht ist – aktuelle Urteile zur GOZ 2012

Mit der neuen GOZ 2012 wurden zwar eine Reihe von Auslegungsproblemen, die sich zur alten GOZ ergeben haben, gelöst. Schnell hat sich aber gezeigt, dass auch die neuen Regelungen teilweise Auslegungsfragen aufwerfen, die immer wieder zu Reklamationen und Erstattungsproblemen seitens der privaten Versicherungen führen. Die nachfolgende Übersicht stellt eine Auswahl der bis heute bekannt gewordenen Entscheidungen zusammen, die...

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Fakten zur Gebührenbemessung in der GOZ

Wer die Möglichkeiten der Berechnung höherer Faktoren nutzen will, muss bereit sein, sich mit den „Spielregeln“ der GOZ 2012 zum Steigerungsfaktor vertraut zu machen, etwas Mühe bei der Patientenaufklärung und Dokumentation der Leistungen auf sich nehmen und bereit sein, möglichen Nachfragen zu begegnen. § 5 Abs. 1 Satz 1 GOZ enthält eine für den Zahnarzt verbindliche Regelung, nach der ein sogenannter Gebührenrahmen zwischen dem Einfachen...

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Urteile zur GOZ 2012 – ein Zwischenfazit

Mit Inkrafttreten der GOZ 2012 ist es nicht ausgeblieben, dass unterschiedliche Auslegungen zu einzelnen Gebührenpositionen in den zahnärztlichen Publikationen vertreten werden. Da die Interpretationsräume, die die GOZ-Regelungen zulassen, erst nach und nach durch die Rechtsprechung geschlossen werden, ist es mehr als vier Jahre nach der Einführung Zeit für ein erstes Zwischenfazit.

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Urteile zu Behandlungskosten, die aufgrund einer abweichenden Honorarvereinbarung über die Sätze des § 5 GOZ hinausgehen

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ergibt sich aus dem in der GOZ 2012 vorgesehenen Gebührenrahmen (bis Faktor 3,5) für aufwändige und anspruchsvolle Maßnahmen häufig nur eine unzureichende Vergütung.

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Das GOZ-Rechnungsformular beschäftigt die Gerichte

Mit der Novellierung der GOZ zum 01.01.2012 hat die Bundesregierung ein Novum in der Gebührenordnung installiert: Die zahnärztlichen Vergütungen sind erst dann fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine Liquidation nach einem bestimmten Vordruck erteilt worden ist. Mit dieser standardisierten Rechnungsstellung und der Frage, ob der Verordnungsgeber seine gesetzlich eingeräumten Kompetenzen überschritten habe, hat sich aktuell das Verwaltungsgericht (VG) Köln beschäftigt.

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Aktuelle Urteile – das sollten Sie wissen!

Aktuelle Urteile – das sollten Sie wissen!

Seit Inkrafttreten der GOZ 2012 finden intensive Diskussionen darüber statt, ob die GOZ-Nr. 2197 neben den GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 berechenbar ist. Das gebührenrechtliche Grundproblem ergibt sich daraus, dass nach der Leistungsbeschreibung „in Adhäsivtechnik“ in einem Klammerzusatz der Begriff „Konditionieren“ angefügt ist. Daraus ergibt sich die Frage: Ist möglicherweise von den Geb.-Nummern 2060 ff. GOZ nur das Verfahren „in Adhäsivtechnik“ bis zum Befestigen der Kompositrestauration erfasst, das adhäsive Befestigen selbst aber nicht?

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Aktuelle positive Urteile und Berechnungshinweise zur GOZ 2012

Es hat lange gedauert und der Schriftverkehr mit den Patienten und deren privaten Kostenerstattungsstellen hat mittlerweile erheblich zugenommen. Jetzt liegen die ersten positiven Urteile zur Berechnungsmöglichkeit der
wohl am häufigsten beanstandeten GOZ Gebührennummern vor. Inzwischen hat einerseits der PKV-Verband seine eigene Interpretation der GOZ 2012 veröffentlicht und zum anderen die BZÄK die Kommentierung zur GOZ
überarbeitet. Am Ball zu bleiben und für die Berechnungsmöglichkeit zu kämpfen, hat sich erfreulicherweise gelohnt.

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Korrekte Analogabrechnung nach der GOZ 2012

Seit dem 01.01.2012 werden die zahnärztlichen Leistungen beim Privatpatienten und beim GKV-Patienten im Zuzahlungsbereich nach der neuen Gebührenordnung (GOZ 2012) berechnet.

Zweck dieser Novelle sollte die Anpassung des zahnärztlichen Honorars an den Stand der heutigen medizinischen Kenntnisse, den technischen Fortschritt, die gestiegenen Kosten und insbesondere die Implementierung von nach Inkrafttreten der vorherigen Gebührenordnung (GOZ`88) neu entwickelten, medizinisch indizierten Leistungen sein, um eine eindeutige Berechnungsgrundlage zu schaffen.

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