Stolperfalle Rabatte – die gehören den Patienten!

Ein Rabattgesetz gibt es nicht mehr, und Rabatte sind mittlerweile gang und gäbe. Und doch stolpert mancher Zahnarzt darüber. Die fehlende Weitergabe von Rabatten an den Patienten führt zu gerichtlichen Verurteilungen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zum Approbationsentzug kommen. Die näheren Hintergründe zeigt der Autor in diesem Artikel auf.

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