Was bedeutet das für die zahnärztliche Behandlung?

Informationen und Praxistipps von RAin Sandra Linnemann und Angelika Enderle

Am 26.02.2013 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) in Kraft getreten. Im dritten Teil unserer Beitragsserie stehen die Dokumentation und Einsichtnahme in die Patientenakte sowie die Beweislast bei der Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Mittelpunkt.

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