Mittlerweile wird nahezu jede zweite Ehe geschieden. Das trifft auch Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie denken – wie die meisten Menschen –, wenn sie oder er den Bund der Ehe eingehen, nicht an eine mögliche spätere Scheidung. Allerdings sind die rechtlichen Folgen bei einer Scheidung für niedergelassene Zahnärzte schwer zu überschauen und einzuschätzen, vor allem wenn kein vorsorgender Ehevertrag abgeschlossen wurde. So manches mal dauert eine Scheidung in diesem Fall sehr lange. Das kostet Nerven und möglicherweise auch viel Geld. Im Hinblick auf die Zahnarztpraxis kann das existenzbedrohende Folgen haben. Dies ist jedenfalls dann so, wenn keine weiteren Vermögenswerte oder sonstige Einkommensquellen zur Sicherung der Existenzgrundlage bestehen. In diesem Beitrag sind die Konsequenzen einer Scheidung speziell für Zahnärztinnen und Zahnärzte aufgezeigt, die keinen Ehevertrag vereinbart haben. Außerdem geht es um Strategien, sich vor der Zerschlagung der durch jahrelange Arbeit aufgebauten Praxis zu schützen.

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