Sabine Schröder

Seit dem 01.01.2012 werden die zahnärztlichen Leistungen beim Privatpatienten und beim GKV-Patienten im Zuzahlungsbereich nach der neuen Gebührenordnung (GOZ 2012) berechnet.

Zweck dieser Novelle sollte die Anpassung des zahnärztlichen Honorars an den Stand der heutigen medizinischen Kenntnisse, den technischen Fortschritt, die gestiegenen Kosten und insbesondere die Implementierung von nach Inkrafttreten der vorherigen Gebührenordnung (GOZ`88) neu entwickelten, medizinisch indizierten Leistungen  sein, um eine eindeutige Berechnungsgrundlage zu schaffen.

 

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